{"id":18250,"date":"2022-09-22T09:54:41","date_gmt":"2022-09-22T09:54:41","guid":{"rendered":"http:\/\/misemhomes.com\/?p=18250"},"modified":"2023-08-22T13:23:52","modified_gmt":"2023-08-22T10:23:52","slug":"property-purchase","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/misemhomes.com\/de\/eiendom-i-tyrkia\/property-purchase\/","title":{"rendered":"Prozess des Kaufs und Verkaufs von Immobilien in der T\u00fcrkei"},"content":{"rendered":"<p><strong>ERWERB VON IMMOBILIEN DURCH AUSL\u00c4NDER<\/strong><\/p>\n<p><strong>Nat\u00fcrliche Personen:<\/strong><\/p>\n<p>Ausl\u00e4ndische nat\u00fcrliche Personen, die Immobilien in unserem Land erwerben m\u00f6chten:<\/p>\n<p>Sollten Staatsb\u00fcrger der L\u00e4nder sein, die vom Pr\u00e4sidenten als berechtigt zum Erwerb von Immobilien und eingeschr\u00e4nkten dinglichen Rechten in unserem Land bestimmt wurden, und die Kriterien f\u00fcr den Erwerb erf\u00fcllen.<br \/>\nNat\u00fcrliche Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft k\u00f6nnen unter Beachtung der gesetzlichen Beschr\u00e4nkungen Immobilien in Bereichen erwerben, in denen Privateigentum zul\u00e4ssig ist (Wohnsitz, Arbeitsplatz, Grundst\u00fcck, Feld usw.).<br \/>\nErwerben nat\u00fcrliche Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft unbebaute Immobilien (Immobilien ohne darauf bebaute Grundst\u00fccke, wie z. B. Grundst\u00fccke und Felder), so ist je nach Art der Immobilie ein Projekt zu entwickeln und bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde einzureichen Das zust\u00e4ndige Ministerium muss innerhalb von zwei Jahren eine Genehmigung einholen. Wenn das Ministerium keinen Antrag stellt oder das Projekt nicht innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen wird, unterliegen diese Immobilien den Bestimmungen zur Verstaatlichung.<\/p>\n<p>Wenn die Immobilie von nat\u00fcrlichen Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft erworben werden soll:<\/p>\n<p>Handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Fl\u00e4chen, ist eine Stellungnahme des Ministeriums f\u00fcr Land- und Forstwirtschaft einzuholen, und<br \/>\nBefindet sich eine Immobilie in einem gesch\u00fctzten Gebiet, ist eine Stellungnahme des Ministeriums f\u00fcr Kultur und Tourismus oder des Ministeriums f\u00fcr Umwelt und Stadtplanung einzuholen, die besagt, dass die Immobilie zum Erwerb geeignet ist.<\/p>\n<p><strong>Juristische Personen<\/strong><\/p>\n<p>Im Ausland nach den dortigen Gesetzen gegr\u00fcndete Handelsgesellschaften d\u00fcrfen Grundst\u00fccke und beschr\u00e4nkte dingliche Rechte nur dann erwerben, wenn die geltenden Gesetze hierf\u00fcr besondere Bestimmungen vorsehen. Der Erwerb von Immobilien ist hingegen f\u00fcr juristische Personen mit Ausnahme der im Ausland nach den dortigen Gesetzen ans\u00e4ssigen Handelsgesellschaften (Stiftungen, Vereine, Genossenschaften, Vereine, Gruppen, Gemeinschaften etc.) mit Sitz im Ausland ausgeschlossen und dass in unserem Land dingliche Rechte zu ihren Gunsten geschaffen werden<\/p>\n<p><strong>RECHTLICHE BESCHR\u00c4NKUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>Nur B\u00fcrger der durch den Pr\u00e4sidialerlass bestimmten L\u00e4nder d\u00fcrfen in unserem Land Immobilien und eingeschr\u00e4nkte dingliche Rechte erwerben. Jedoch;<\/p>\n<p>Die Gesamtfl\u00e4che der Immobilien, die eine nat\u00fcrliche Person ausl\u00e4ndischer Herkunft im ganzen Land erwerben darf, betr\u00e4gt maximal drei\u00dfig Hektar.<br \/>\nDie Gesamtfl\u00e4che der Immobilien, die nat\u00fcrliche Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft erwerben d\u00fcrfen, darf zehn Prozent der Fl\u00e4che, auf der Privateigentum zul\u00e4ssig ist, nicht \u00fcberschreiten.<br \/>\nBefindet sich die zum Erwerb vorgesehene Immobilie in einer \u201eSondersicherheitszone\u201c, ist eine Genehmigung des Gouverneurs des Ortes erforderlich, an dem sich die Immobilie befindet.<br \/>\nNat\u00fcrliche Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft und eingetragene Gesellschaften mit Sitz im Ausland nach den Gesetzen ihres eigenen Landes m\u00fcssen innerhalb von zwei Jahren ein Projekt in Bezug auf das unbebaute Land entwickeln, das sie erworben haben, und dieses zu entwickelnde Projekt muss dem zust\u00e4ndigen Ministerium vorgelegt werden Genehmigung.<br \/>\nAktiengesellschaften, die nach den Gesetzen ihres jeweiligen Landes gegr\u00fcndet wurden, d\u00fcrfen Grundst\u00fccke und beschr\u00e4nkte dingliche Rechte nur erwerben, wenn in den geltenden Gesetzen besondere Bestimmungen vorgesehen sind. Andere juristische Personen als solche Handelsgesellschaften d\u00fcrfen keine Immobilien erwerben und keine beschr\u00e4nkten dinglichen Rechte zu ihren Gunsten begr\u00fcnden.<\/p>\n<p><strong>NACHLASS<\/strong><\/p>\n<p>Die Rechte der Erben an den von den Ausl\u00e4ndern in unserem Land erworbenen Immobilien bleiben erhalten. Bei durch Erbschaft erworbenen Immobilien, die die in Artikel 35 des Grundbuchgesetzes festgelegten Beschr\u00e4nkungen \u00fcberschreiten, gew\u00e4hrt das Ministerium f\u00fcr Finanzen und Finanzen dem Eigent\u00fcmer der Immobilie jedoch eine Frist von einem Jahr. Wenn der Eigent\u00fcmer die Immobilie nicht innerhalb der gesetzten Frist ver\u00e4u\u00dfert, erh\u00e4lt das besagte Ministerium die Immobilie und es wird ein angemessener Betrag daf\u00fcr festgesetzt und dieser Betrag an den Rechteinhaber ausgezahlt.<\/p>\n<p><strong>So beantragen Sie ein Grundbucheintragsverfahren<\/strong><\/p>\n<p>Der Eigent\u00fcmer der Immobilie oder ein bevollm\u00e4chtigter Vertreter des Eigent\u00fcmers kann sich mit den erforderlichen Unterlagen an die Grundbuchbeh\u00f6rde wenden und dort einen Antrag stellen. (Antr\u00e4ge werden in der Regel vor der Mittagspause eingereicht, indem man eine Ticketnummer beim Grundbuchamt einholt.) Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Ausl\u00e4nder, die auch t\u00fcrkische Staatsb\u00fcrger sind, einen Termin \u00fcber das Zentrum Alo 181 oder online \u00fcber E-Appointment (https:\/\/www.e-appointment.com\/) vereinbaren :\/\/randevu.tkgm.gov.tr\/) und WEBTAPU (webtapu.tkgm.gov.tr) Dienste.<\/p>\n<p><strong>Ein bei den Grundbuch\u00e4mtern eingereichter Antrag wird hinsichtlich des Verfahrensablaufs und anderer Angelegenheiten gem\u00e4\u00df dem \u201eRundschreiben zum Arbeitsablauf und der Befugnis\u00fcbertragung bei den Grundbuch\u00e4mtern und dem beigef\u00fcgten Leitfaden\u201c mit der Nummer 2014\/1 bearbeitet.<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>In unserem Land werden Grundbuchverfahren ausschlie\u00dflich bei den Grundbuch\u00e4mtern durchgef\u00fchrt, und der Antrag kann sowohl pers\u00f6nlich als auch durch Vertreter eingereicht werden, die durch eine vor einem Notar ausgestellte Vollmacht bevollm\u00e4chtigt sind. Die bei den Grundbuchdirektionen durchgef\u00fchrten Verfahren werden von den Informations- und Antragsstellen der Grundbuch\u00e4mter entgegengenommen, die die erforderlichen Informationen bereitstellen.<\/li>\n<li>Unbefugte, die eine Beschleunigung der Verfahren vor den Grundbuch\u00e4mtern versprechen, d\u00fcrfen keinen Kredit erhalten.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>F\u00dcR DIE ANWENDUNG UND VERFAHREN NOTWENDIGE DOKUMENTE<\/strong><\/p>\n<p>Zur Identifizierung nat\u00fcrlicher Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft wird der von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden des Landes der Staatsangeh\u00f6rigkeit ausgestellte Ausweis oder Reisepass* des Auslands herangezogen und muss dem Beamten bei der Antragstellung vorgelegt werden. Abgelaufene Reisep\u00e4sse oder Ausweisdokumente d\u00fcrfen nicht f\u00fcr Grundbuchverfahren verwendet werden.<\/p>\n<p>Nur f\u00fcr B\u00fcrger des pal\u00e4stinensischen Staates: F\u00fcr alle Ausweisdokumente oder Reisep\u00e4sse, die nicht von ihrem eigenen Land ausgestellt wurden, d. h. von anderen L\u00e4ndern ausgestellte Ausweisdokumente oder Reisep\u00e4sse (Fl\u00fcchtlingsbescheinigung, Reisepass usw.), Damit es f\u00fcr Grundbucheintr\u00e4ge verwendet werden kann, muss es zusammen mit einer von der Generaldirektion f\u00fcr Migrationsmanagement ausgestellten Aufenthaltserlaubnisbescheinigung vorgelegt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr alle Verkaufstransaktionen, an denen ausl\u00e4ndische nat\u00fcrliche Personen sowohl als K\u00e4ufer als auch als Verk\u00e4ufer beteiligt sind, muss ein Wertgutachten vorgelegt werden, aus dem der markt\u00fcbliche Wert der Immobilie hervorgeht.<\/p>\n<p>Ein solcher Bericht muss von der Bewertungsfirma in \u00dcbereinstimmung mit internationalen Bewertungsstandards erstellt und genehmigt werden.<\/p>\n<p>Ein Bewertungsbericht ist sowohl zum Schutz des ausl\u00e4ndischen Investors erforderlich, damit die Ausl\u00e4nder, die Immobilien in der T\u00fcrkei kaufen, den tats\u00e4chlichen Wert der von ihnen gekauften Immobilien kennen, als auch zur Erstellung einer Wertkarte f\u00fcr Immobilien bei der Generaldirektion Grundbuchamt und Kataster.<\/p>\n<p>F\u00fcr Grundbuch- und Katasterverfahren der im Ausland gegr\u00fcndeten eingetragenen Gesellschaften nach den Gesetzen ihres Heimatlandes hingegen ist eine von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden ihres Landes ausgestellte Berechtigungsbescheinigung zum Nachweis der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gr\u00fcndung und T\u00e4tigkeit der Gesellschaft erforderlich und auch f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Grundbuchverfahren befugt ist, muss vorgelegt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr dieses Dokument werden ein Original mit einer Apostille gem\u00e4\u00df dem Haager \u00dcbereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausl\u00e4ndischer \u00f6ffentlicher Urkunden von der Legalisation und eine beglaubigte \u00dcbersetzung ben\u00f6tigt; Falls keine Apostille vorhanden ist, m\u00fcssen die Dokumente vom Konsulat der Republik T\u00fcrkei in diesem Land beglaubigt werden.<\/p>\n<p>Die obligatorische Erdbebenversicherung der Versicherungsgesellschaften gegen eventuelle Sch\u00e4den nach einem Erdbeben muss vorgelegt werden.<\/p>\n<p><strong>Verfahren zur \u00dcbertragung durch Erbschaft f\u00fcr ausl\u00e4ndische nat\u00fcrliche Personen werden auf der Grundlage von Erbscheinen durchgef\u00fchrt, die von den Gerichten der Republik T\u00fcrkei oder von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden ihres Herkunftslandes ausgestellt und von den t\u00fcrkischen Gerichten beglaubigt wurden.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Verkaufsverfahren<\/strong><\/p>\n<p><strong>Verkaufsverfahren f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen<\/strong><\/p>\n<table width=\"623\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"257\">NOTWENDIGE DOKUMENTE<\/td>\n<td width=\"365\">KOMMENTAR<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"257\">Ausweisdokument oder Reisepass<\/td>\n<td width=\"365\">Vom Herkunftsland des Ausl\u00e4nders ausgestellter Ausweis oder Reisepass (ggf. mit \u00dcbersetzung)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"257\">Formular zur Identit\u00e4tserkl\u00e4rung<\/td>\n<td width=\"365\">F\u00fcr das \u201eIdentit\u00e4tserkl\u00e4rungsformular\u201c wird von der ausl\u00e4ndischen nat\u00fcrlichen Person 1 Foto angefordert.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"257\">Dokument \u00fcber die Vertretung, wenn es sich bei dem Verfahren um eine Vertretung handelt<\/td>\n<td width=\"365\">Vollmacht, gerichtliche Verf\u00fcgung \u00fcber den Vormund, Vollmachtsschreiben etc. (Sollte die Transaktion auf Grundlage einer im Ausland ausgestellten Vollmacht erfolgen, ist das Original oder eine beglaubigte Kopie der Vollmacht zusammen mit der \u00dcbersetzung einzureichen)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"257\">Eigentumsurkunde f\u00fcr die verkaufte Immobilie<\/td>\n<td width=\"365\">Erforderlich, falls vorhanden<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"257\">Wertgutachten f\u00fcr die Immobilie<\/td>\n<td width=\"365\">Zu erhalten von den Firmen, die zur Bewertung zugelassen sind, wie auf der offiziellen Website von CMB (Capital Market Board) oder TDUB (The Turkish Association of Appraisers) ver\u00f6ffentlicht.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"257\">Obligatorische Erdbebenversicherung<\/td>\n<td width=\"365\">Notwendig f\u00fcr Geb\u00e4ude wie Wohnungen, Arbeitspl\u00e4tze usw<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"257\">Beeidigter Dolmetscher<\/td>\n<td width=\"365\">Erforderlich, wenn es eine Partei gibt, die kein T\u00fcrkisch spricht (Muss von der regionalen Justizkommission genehmigt werden)<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><strong>VOLLMACHT<br \/>\n<\/strong>Mit Ausnahme von Vollmachten, die in Konsulaten der Republik T\u00fcrkei ausgestellt werden, muss jede im Ausland ausgestellte Vollmacht die folgenden Anforderungen erf\u00fcllen:<br \/>\nEs muss in der Amtssprache des Ausstellungslandes ausgestellt sein und das Foto der betreffenden Person enthalten.<br \/>\nEs muss eine \u201eApostille\u201c gem\u00e4\u00df dem \u00dcbereinkommen zur Befreiung ausl\u00e4ndischer \u00f6ffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager \u00dcbereinkommen) enthalten oder vom Konsulat der Republik T\u00fcrkei in dem Land beglaubigt sein, in dem der Notar ans\u00e4ssig ist, der die Vollmacht beglaubigt.<br \/>\nEs muss eine Autorisierung f\u00fcr die angeforderte Transaktion enthalten.<br \/>\nEs muss dem Grundbuchamt zusammen mit einer notariell beglaubigten t\u00fcrkischen \u00dcbersetzung vorgelegt werden. Zus\u00e4tzlich zu den oben genannten Anforderungen f\u00fcr im Ausland ausgestellte Vollmachten muss das Foto auf der Vollmacht vom ausstellenden Beamten je nach Position des ausstellenden Beamten durch Siegel oder Pr\u00e4gestempel oder Unterschrift oder Stempel beglaubigt werden Rechtsanwalt.<\/p>\n<p><strong>Anforderungen an eine Vollmacht mit Apostille:<\/strong><\/p>\n<p>Die Apostille kann direkt auf dem Dokument selbst oder auf einem anderen beizuf\u00fcgenden Papier angebracht werden. Befindet sich die Apostille auf einem anderen Dokument, muss sie dem beglaubigten Dokument beigef\u00fcgt werden und an der physischen Befestigungsstelle muss das Siegel der Zertifizierungsstelle angebracht werden.<br \/>\nDie Apostille kann in der Amtssprache der ausstellenden Beh\u00f6rde oder in einer anderen Sprache verfasst sein. Eine Mustervollmacht mit Apostille<br \/>\nDer Titel der Apostille muss jedoch unbedingt auf Franz\u00f6sisch sein und lauten: \u201eApostille Convention de La Haye Du 5 Octobre 1961\u201c.<br \/>\nEine ordnungsgem\u00e4\u00df ausgef\u00fcllte Apostille bescheinigt die Echtheit der Unterschrift, den Titel der Person, die das Dokument unterschreibt, und bescheinigt bei Bedarf, dass das Siegel oder der Stempel auf dem Dokument echt ist. Unterschrift, Siegel oder Stempel auf der Apostille sind von der Pr\u00fcfung ausgenommen.<br \/>\nDar\u00fcber hinaus muss darauf geachtet werden, dass die Urkunde und die entsprechende Apostille von unterschiedlichen Beh\u00f6rden ausgestellt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>FINANZIELLER ASPEKT DER TRANSAKTION<\/strong><\/p>\n<p><strong>Grundbuchgeb\u00fchr<\/strong><\/p>\n<p>Eine Grundbuchgeb\u00fchr in H\u00f6he von 20 \u00fcber 1000 wird f\u00fcr den Verk\u00e4ufer und den K\u00e4ufer getrennt auf der Grundlage des f\u00fcr den Verkauf angegebenen Wertes erhoben, sofern dieser nicht niedriger sein darf als der von der zust\u00e4ndigen Gemeinde angegebene Immobilienwert. (Im Falle einer Geb\u00fchrenbefreiung ist ein Bescheid des Finanzamtes als Nachweis vorzulegen)<\/p>\n<p><strong>Umlaufkapital<\/strong><\/p>\n<p>Es werden Umlaufkapitalgeb\u00fchren erhoben (variiert je nach lokalem Koeffizienten, der f\u00fcr den Ort gilt, an dem sich die Immobilie befindet).<\/p>\n<p><strong>Hypothekenverfahren<\/strong><\/p>\n<table width=\"623\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"257\"><strong>NOTWENDIGE DOKUMENTE<\/strong><\/td>\n<td width=\"365\"><strong>KOMMENTAR<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"257\">Ausweisdokument oder Reisepass<\/td>\n<td width=\"365\">Es werden Ausweisdokumente oder Reisep\u00e4sse der Parteien und gegebenenfalls ihrer Vertreter vorgelegt.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"257\">Formular zur Identit\u00e4tserkl\u00e4rung<\/td>\n<td width=\"365\">F\u00fcr das \u201eIdentit\u00e4tserkl\u00e4rungsformular\u201c wird von der ausl\u00e4ndischen nat\u00fcrlichen Person 1 Foto angefordert.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"257\">Das Dokument zur Vertretung des Verfahrens beinhaltet eine Vertretung<\/td>\n<td width=\"365\">Vollmacht, gerichtliche Verf\u00fcgung \u00fcber den Vormund, Vollmachtsschreiben etc. (Sollte die Transaktion auf Grundlage einer im Ausland ausgestellten Vollmacht erfolgen, ist das Original oder eine beglaubigte Kopie der Vollmacht zusammen mit der \u00dcbersetzung einzureichen)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"257\">Eigentumsurkunde f\u00fcr die Immobilie, die Gegenstand der Transaktion ist<\/td>\n<td width=\"365\">Erforderlich, falls vorhanden<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><strong><br \/>\nMusterverkaufsverfahren f\u00fcr ausl\u00e4ndische nat\u00fcrliche Personen<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer einigen sich \u00fcber die Immobilie.<br \/>\nEin Antrag wird zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Grundbuchamt eingereicht.<br \/>\nDer Beamte f\u00fchrt die erforderlichen Untersuchungen durch.<br \/>\nDer Vorgang beginnt, wenn die Dokumente voll sind.<br \/>\nSollte sich herausstellen, dass die Unterlagen M\u00e4ngel aufweisen, wird die betroffene Person per SMS informiert.<br \/>\nGeb\u00fchren und Umlaufkapitalgeb\u00fchren werden per SMS gemeldet.<br \/>\nSobald die Zahlung erfolgt ist, wird die Grundbuchdirektion bei Bedarf \u00fcber das System informiert.<br \/>\nDer Vorgang ist abgeschlossen, die Urkunde wird ausgestellt und der Betroffene wird per SMS \u00fcber den Zeitpunkt zur Unterschrift informiert.<br \/>\nEs werden Unterschriften angebracht und die Eigentumsurkunde der Immobilie wird der ausl\u00e4ndischen nat\u00fcrlichen Person, die die Immobilie besitzt, bzw. ihrem Vertreter ausgeh\u00e4ndigt.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ERWERB VON IMMOBILIEN DURCH AUSL\u00c4NDER Nat\u00fcrliche Personen: Ausl\u00e4ndische nat\u00fcrliche Personen, die Immobilien in unserem Land erwerben m\u00f6chten: Sollten Staatsb\u00fcrger der L\u00e4nder sein, die vom Pr\u00e4sidenten als berechtigt zum Erwerb von Immobilien und eingeschr\u00e4nkten dinglichen Rechten in unserem Land bestimmt wurden, und die Kriterien f\u00fcr den Erwerb erf\u00fcllen. 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