ERWERB DER TÜRKISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH ERWERB VON IMMOBILIEN
Mit der Änderung der Verordnung zur Umsetzung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes könnten Ausländer, die Immobilien im Wert von mindestens 250.000 USD oder deren Gegenwert in Fremdwährung oder türkischer Lira gekauft haben, mit einem Hinweis in Tapu (auf einem Dokument, das das Eigentum bestätigt), dass sie nicht verkauft werden, innerhalb von 3 Jahren die türkische Staatsbürgerschaft in Ausnahmefällen erhalten. Am 13.Juni 2022 wurde der Mindestkaufbetrag jedoch auf 400.000 US-Dollar aktualisiert, und nun gilt die Berechtigung zur türkischen Staatsbürgerschaft für Immobilienkäufe aus der Türkei, die genau diesem Betrag entsprechen.
Es ist auch möglich, die türkische Staatsbürgerschaft zu erwerben, wenn der Vertrag, der vor dem Notar in einer Weise ausgestellt wird, die das Kaufversprechen für eine Immobilie mit Eigentumswohnung oder darauf geschaffener Bauknechtschaft im Wert von mindestens USD 400.000 oder dem Gegenwert davon in Fremdwährung oder in türkischer Lira enthält, die in bar hinterlegt ist, zusammen mit der Verpflichtung, 3 Jahre lang keine Übertragung und Stornierung vorzunehmen, im Grundbuch eingetragen ist
Im Falle des Kaufs von Immobilien im Wert von USD 400.000 und der Verpflichtung, diese 3 Jahre lang nicht zu verkaufen, oder im Falle einer Vereinbarung, die vor dem Notar in einer Weise ausgestellt wird, die ein Verkaufsversprechen für eine Immobilie enthält Zusammen mit der Verpflichtung, 3 Jahre lang keine Übertragung und Stornierung vorzunehmen, wird von der Generaldirektion für Grundbuch und Kataster oder der zuständigen Regionaldirektion eine „Berechtigungsbescheinigung“ ausgestellt, auf die man sich bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft stützen kann
Nach Erhalt der Berechtigungsbescheinigung stellen Ausländer zunächst einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Provinzdirektion für Migrationsmanagement und anschließend einen Antrag auf Staatsbürgerschaft bei der Provinzdirektion für Zivilregistrierung und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten.
NOTWENDIGE DOKUMENTE | KOMMENTAR |
Personalausweis oder Reisepass | Ausweis oder Reisepass mit Angabe des ausländischen Herkunftslandes (ggf. zusammen mit Übersetzung) müssen vorgelegt werden |
Formular zur Identitätserklärung | 1 1 Foto wird von der ausländischen natürlichen Person für das “Identitätserklärungsformular“ angefordert |
Dokument über die Vertretung, wenn es sich bei dem Verfahren um eine Vertretung handelt | Vollmacht, gerichtliche Verfügung über den Vormund, Vollmachtsschreiben etc. (Sollte die Transaktion auf Grundlage einer im Ausland ausgestellten Vollmacht erfolgen, ist das Original oder eine beglaubigte Kopie der Vollmacht zusammen mit der Übersetzung einzureichen) |
Ausweisnummer | Falls keine Passnummer vorhanden ist, wird das Grundbuchamt für die Zuordnung dieser Nummer bei der Antragstellung sorgen. |
Eigentumsurkunde für die verkaufte Immobilie | Erforderlich, falls vorhanden. |
Wertgutachten für die Immobilie |
Zu erhalten von den Firmen, die zur Bewertung zugelassen sind, wie auf der offiziellen Website von CMB (Capital Market Board) oder TDUB (The Turkish Association of Appraisers) veröffentlicht. |
Von der Bank beglaubigte Quittungen zum Nachweis der Geldüberweisung | Kann vor oder nach dem Verkauf präsentiert werden. |
Obligatorische Erdbebenversicherung | Notwendig für Gebäude wie Wohnungen, Arbeitsplätze usw. |
Beeidigter Dolmetscher | Erforderlich, wenn es eine Partei gibt, die kein Türkisch spricht (Muss von der regionalen Justizkommission genehmigt werden). |
VORLAGE FÜR DEN ERWERB VON IMMOBILIEN zwecks Erlangung der Staatsbürgerschaft
- Es wird eine Einigung über den Kauf der Immobilie erzielt. Die Immobilie muss einen Wert von mindestens 400.000 USD haben.
- CMB wendet sich an eine der für die Immobilienbewertung zugelassenen Organisationen und gibt ein „Immobilienbewertungsgutachten“ in Auftrag.
- Die erforderlichen Unterlagen werden beim Grundbuchamt beantragt.
- Die Grundbuchdirektion führt eine Prüfung durch und prüft, ob die Quittung, der Wertbericht und die angegebenen Werte den in den Vorschriften geforderten Kriterien entsprechen oder nicht.
- Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen werden die Betroffenen per SMS über die für das Verfahren anfallende Grundbuchgebühr und Umlaufkapitalabgabe informiert.
Sobald die Gebühren bezahlt sind, wird der Termin per SMS mitgeteilt, damit der Vertrag unterzeichnet werden kann. - Sobald die Unterschriften angebracht und die Verträge abgeschlossen sind, wird im Grundbuch der Immobilie eine Erklärung eingetragen, dass sie drei Jahre lang nicht verkauft wird, und die Eigentumsurkunde.
- Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, sendet die Grundbuchdirektion die Verfahrensdokumente über das System an die Generaldirektion/Regionaldirektion, damit die „Berechtigungsbescheinigung“ für die Beantragung der Staatsbürgerschaft ausgestellt wird.
- Sobald die erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden, wird die ausgestellte „Berechtigungsbescheinigung“ per offiziellem Schreiben an die Provinzdirektion für Zivilregistrierung und Staatsbürgerschaftsregistrierung und die Generaldirektion für Migrationsmanagement zur ordnungsgemäßen Bearbeitung gesendet und an die Parteien gesendet per E-Mail besorgt.